9. INKLUSION
Integrationsfachdienst
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist im Auftrag des LVRIntegrationsamtes
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tätig. Er soll die Teilhabe (schwer-)behinderter
Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
verbessern und die Besonderheiten der Person und ihrer
Behinderung mit den Belangen des Betriebes in Einklang
bringen. Der IFD ist zuständig in den Bereichen:
〉〉 Menschen mit psychischen Erkrankungen und Problemen
〉〉 Menschen mit intellektuellen Einschränkungen
〉〉 Menschen mit Körperbehinderung
〉〉 Menschen mit Hörbehinderung und Gehörlosigkeit
〉〉 Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit
Der IFD berät, begleitet und unterstützt
〉〉 Menschen, die eine Schwerbehinderung haben (oder
von ihr bedroht sind) zu den Themen Arbeit und Beschäftigung
allgemein, bei Problemen am Arbeitsplatz und
zum Kündigungsschutz
〉〉 Arbeitssuchende Menschen beim Wiedereinstieg oder
Einstieg in den Beruf. Dazu wird der Auftrag eines Rehabilitationsträgers
benötigt.
〉〉 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Werkstatt für behinderte
Menschen (WfbM) bei Übergang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt
〉〉 Arbeitgeber, die (schwer-)behinderte Menschen beschäftigen
oder einstellen möchten
〉〉 Schülerinnen und Schüler (SuS) einer Förderschule sowie
schwerbehinderte SuS im gemeinsamen Unterricht bei
der Berufsorientierung und dem Übergang in den Beruf
Integrationsfachdienst Mönchengladbach
Fahres 18b, 41066 Mönchengladbach
Sekretariat: 02161 49521-50, Fax: 02161 49521-55
info@ifd-mg.de, www.ifd-mg.de
Frühförderung
Die ersten Lebensjahre eines Menschen prägen seine weitere
Entwicklung. Je früher Beeinträchtigungen der körperlichen,
seelischen oder geistigen Gesundheit erkannt
werden, umso erfolgreicher kann durch Förderung und
Behandlung entgegengewirkt werden.
Das ganzheitlich orientierte Angebot der interdisziplinären
Frühförderung (IFF) setzt sich aus ärztlicher Diagnostik,
heilpädagogischer Frühförderung, Physiotherapie, Ergotherapie
und/oder Logopädie zusammen und wird individuell
auf jedes Kind abgestimmt. Die Frühförderung ist
ein Angebot für Eltern und Kinder bis zum Schuleintritt.
Die Kosten werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen
und dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Landschaftsverband
Rheinland) übernommen.
Für den Standort Mönchengladbach:
Menschen im Zentrum e. V.
Fahres 18b, 41066 Mönchengladbach
Telefon: 02161 49521-18, Fax: 02161 49521-71
verwaltungiff@das-z-mg.de, www.das-z-mg.de
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