SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT 2.
13
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen
Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus
kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld
weitergezahlt werden.
Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen,
um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber
nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der
Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien
im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie
als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen
und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.
Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeld und
Kinderzuschlag erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse
Ihrer Agentur für Arbeit.
/www.moenchengladbach.de